Allgemeine Regeln für Besucher

1. Grundregel

Die Veranstaltung soll ein voller Erfolg und ein Genuss für alle Besucher und Beteiligten sein. Bitte verhalten Sie sich deshalb so, dass niemand durch Ihr Verhalten belästigt, gefährdet oder geschädigt wird. Nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Besucher.

2. Zutritt

Wegen der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes beträgt das Mindestalter für Besucher 18 Jahre.
Das Betreten des Veranstaltungsraumes kann nur mit einer für diese Veranstaltung gültigen Eintrittskarte erfolgen.

3. Sicherheit und Ordnung

Damit die Veranstaltung sicher und ordentlich durchgeführt werden kann, ist ein Ordnungsdienst eingerichtet, der das Hausrecht von Solartech Event wahrnimmt. Die Anweisungen der Ordner sind zu befolgen.
Soweit eine Hausordnung besteht, z.B. Am Hühnerposten, ist diese zu beachten.

4. Verbotene Gegenstände und unerlaubtes Verhalten

Glasbehälter, insbesondere Flaschen, Dosen, sperrige und pyrotechnische Gegenstände, wie z.B. Fackeln, Wunderkerzen, Knallkörper oder Raketen, Waffen, wie z.B. Schlagringe oder feststehende Messer sowie andere gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden.
Das Konzert ist für Tiere ungeeignet, weshalb diese keinen Zutritt haben, und unpolitisch. Politische oder ähnliche Kennzeichen sind deshalb nicht erlaubt.
Es findet eine Einlasskontrolle statt. Der Ordnungsdienst darf Taschen, Rucksäcke und sonstige Behältnisse und deren Inhalt überprüfen und bei gegebenen Anlass eine Leibesvisitation vornehmen. Werden dabei vorgenannte Gegenstände festgestellt sind diese abzugeben, anderenfalls der Einlass verweigert wird.
Das Betreten des Bühnenbereiches, das Besteigen von Absperrungen und ähnliches Verhalten ist untersagt.
Gewerblich Ton-, Film- und Fotoaufnahmen sind nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Solartech Event erlaubt.

5. Verstöße

Bei Verstößen gegen die Ordnungsbestimmungen ist Solartech Event berechtigt, den Besucher von der weiteren Veranstaltung auszuschließen.

6. Gesundheitsgefahren

Die Lautstärke bei den Konzerten kann zu Hör- und Gesundheitsschäden führen. Der Schutz hiergegen ist allein Sache des Besuchers. Das Hören des Konzertes ohne Ohrschützer erfolgt auf eigene Gefahr.

7. Verlegung oder Ausfall

Sollte die Veranstaltung verlegt werden oder ausfallen, wird dies auf der Homepage von Solartech Event unverzüglich mitgeteilt, weshalb wir bitten, diese regelmäßig zu überprüfen.
Bei einer Verlegung gelten die verkauften Karten automatisch für den neuen Termin.
Fällt die Veranstaltung endgültig aus, erfolgte die Rücknahme bereits verkaufter Karten erfolgt ausschließlich über die Vorverkaufsstelle, bei der die Karte erworben wurde.
Sollte die Veranstaltung auf Grund von Unwetter, sonstiger Naturkatastrophen, Brand, behördlicher Verfügung, Unglücksfalles, Unruhen oder terroristischen Akte oder sonstiger unabwendbarer Ereignissen vorzeitig abgebrochen werden, wird der Eintrittspreis nicht erstattet.
Dasselbe gilt, wenn der Besucher wegen Nichtbeachtung dieser Regeln von der Veranstaltung ausgeschlossen wird.

8. Haftung

Solartech Event haftet nicht für Schäden, die von Dritten verursacht werden.
Solartech Event haftet für Sach- und Vermögens-Schäden nur, wenn sie auf grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder der Verletzung von Kardinalpflichten durch Solartech Event oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Haftung ist jedoch auf den typischen voraussehbaren Schaden beschränkt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen darf.

9. Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.

10. Psyexperience-Festival

Die Anreise zu dem Festival erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr. Soweit möglich sollten öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden.
Auf dem Festivalgelände besteht die Möglichkeit Fahrzeuge abzustellen und zu Campen. Die Kosten dafür sind im Eintrittspreis enthalten.
Nach dem Ende des Festivals ist der Platz möglichst bald, spätestens aber am folgenden Dienstag bis 12 Uhr vollständig geräumt zu verlassen. Für Abfälle und Müll gilt das Entsorgungskonzept des Festivals.

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Teilnahme am Psyexperience Festival

1. Geltung der Bedingungen

Solartech Event schließt Verträge mit Partnern für das Psyexperience Festival ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen ab. Diese gelten auch für künftige Verträge mit dem Partner. Entgegenstehende Bedingungen werden nicht akzeptiert.

2. Vertragsabschluss

Die Anmeldung für einen Stand auf dem Psyexperience Festival kann unter der Adresse www.psyexperience-festival.com/stalls mit den dort geforderten Angaben erfolgen oder per e-mail, das die entsprechenden Angaben enthalten soll. Die gemachten Angaben sind verbindlich.
Die Anmeldung begründet keinen Anspruch auf Teilnahme an dem Festival. Ein bindender Vertrag kommt erst mit der Teilnahmebestätigung von Solartech Event zustande. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht auch dann nicht, wenn der Partner bereits mehrmals an dem Festival teilgenommen hat. Die Weitergabe der Teilnahmeberechtigung an einen anderen Unternehmer ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Solartech Event möglich.

3. Preisregelung

Der in der Bestätigung genannte Preis enthält den Eintritt zum Festival für nur eine Person. Für weitere Mitarbeiter muss der Partner Eintrittskarten lösen, am besten über den Vorverkauf.
Der Preis ist innerhalb der in der Teilnahmebestätigung genannten Frist auf das in der Bestätigung genannte Konto von Solar-Tech-Records zu überweisen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist Solar-Tech-Records berechtigt nicht aber verpflichtet, davon auszugehen, dass der Partner auf eine Teilnahme an dem Festival verzichtet und den Platz anderweitig vergeben.

4.Aufbau und Betrieb des Standes

Der Partner hat seinen Stand auf dem Festival auf dem ihm angewiesenen Platz so rechtzeitig aufzubauen, dass er bei Beginn des Festivals betriebsbereit ist. Einen Anspruch auf einen bestimmten Platz auf dem Festivalgelände hat der Partner nicht. Er hat seinen Stand während des gesamten Festivals zu betreiben und mit geeignetem Personal zu besetzen.

5. Behördliche und öffentlich-rechtliche Bestimmungen

Die Beachtung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und besonderer behördliche Anforderungen, ist ausschließlich Sache des Partners.
Der Partner verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern wenigstens den Mindestlohn zu zahlen und dies Solar-Tech-Records auf Verlangen nachzuweisen. Der Partner hat Solar-Tech-Records von allen Ansprüchen freizuhalten, die wegen Verletzung der Mindestlohnvorschriften gegen Solar-Tech-Records erhoben werden.

6. Konkurrenzschutz

Solartech Event bemüht sich den Festival-Besuchern ein möglichst weit gefächertes Angebot von Speisen, Getränken, Waren und Dienstleistungen zu machen, ein Konkurrenzschutz für die Partner wird jedoch nicht gewährt. Getränke, die die Main-Bar des Festivals anbietet, dürfen von den Partnern nicht angeboten werden.

7. Foto-, Ton- und Filmaufnahmen

Foto-, Ton- oder Filmaufnahmen dürfen während des Festivals nur von Solar-Tech-Records und solchen Personen gemacht werden, denen Solartech Event dies ausdrücklich gestattet hat. Ausgenommen hiervon sind nur Aufnahmen, die der Partner von seinem Stand macht. Solartech Event ist berechtigt Foto-, Film- und Tonaufnahmen von dem Konzert im Rahmen des § 23 KunstUrhG zu machen. Der Partner und seine Mitarbeiter sind damit einverstanden, dass diese Aufnahmen von Solartech Event verwendet werden, auch wenn sie dabei für Dritte erkennbar sind.

8. Verlegung oder Abbruch des Festivals

Wird das Festival aus Gründen, die Solar-Tech-Records nicht zu vertreten hat, verlegt, gilt die Teilnahmebestätigung für den neuen Termin, sofern der Partner nicht nachweist, dass er den neuen Termin bereits ein anderes Engagement hat.
Muss das Festival wegen Unwetters, behördlicher Anordnung oder sonstigen Gründen, die Solar-Tech-Records nicht zu vertreten hat, abgebrochen werden, wird das vom Partner gezahlte Entgelt auch nicht teilweise erstattet.

9. Abbau des Standes

Nach dem Ende des Festivals ist der Stand innerhalb von 24 Stunden abzubauen und der Platz so zu hinterlassen, wie er vorgefunden wurde. Für Abfall und Müll gilt das Entsorgungskonzept des Festivals.

10. Haftung

Solartech Event haftet nicht für Schäden und Verluste durch Besucher des Festivals oder sonstige Dritte. Es ist Sache des Partners sich entsprechend zu sichern.
Solartech Event haftet für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die von Solartech Event oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
Solartech Event haftet auch für solche Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder der Verletzung von Kardinalpflichten durch Solartech Event oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Haftung ist jedoch auf den typischen voraussehbaren Schaden beschränkt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen darf.
Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.

11. Rechtswahl, Verjährung und Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren in zwei Jahren. Der Lauf der Frist beginnt mit dem Ende des Festivals.
Ist der Partner Kaufmann wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Partner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder dieser bei Klagerhebung nicht bekannt ist.